Verkehrsrecht

Unter Verkehrsrecht fallen alle Rechtsnormen, die den Verkehr von Personen und Gütern regeln. Es ist ein umfangreiches Rechtsgebiet und umfasst sowohl das Verkehrszivilrecht, als auch das Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsverwaltungsrecht.

Unsere Kanzlei betreut Sie sowohl bei der zivilrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalls, als auch bei einem gegen Sie gerichteten Straf- oder Bußgeldverfahren sowie bei Problemen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.

Das Verkehrsrecht umfasst insbesondere:

  • Verkehrsunfallabwicklung (Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeldansprüche)


  • Abwicklung von Versicherungsfragen (Kfz-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung und Unfallversicherung; Regressansprüche)


  • Materielles Verkehrsrecht (StVG,StVO)


  • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheit am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung)


  • Bußgeldbescheide (Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstöße, Telefonieren am Steuer, Abschleppen von Pkw’s)


  • Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot


  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)