Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht wird als das Sonderrecht der Kaufleute und Unternehmen bezeichnet. Abweichend von dem allgemeinen Zivilrecht finden sich im Handelsrecht Handelsbräuche, die den Rechtsverkehr unter Kaufleuten und/oder Unternehmern regeln.
Das Gesellschaftsrecht regelt die Beziehungen von Personenvereinigungen des Privatrechts, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft verbunden haben.

Insbesondere zählen zum Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Gesellschaftsgründung, notarielle Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerbestellung


  • Auswahl der richtigen Gesellschaftsform für Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Recht - GbR; Offene Handelsgesellschaft - OHG; Unternehmergesellschaft - UG)


  • Gründung von Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH, Aktiengesellschaften - AG und Vereine)


  • Auflösung einer Gesellschaft (Tod eines Gesellschafters, Liquidation, Erreichung des bezweckten Ziels)


  • Haftungsfragen (persönliche Haftung, Haftung mit Gesellschaftsvermögen)