Für meine Tätigkeit berechne ich Ihnen ein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für die außergerichtliche Tätigkeit treffe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung, entweder in Form von einem Stundenhonorar oder von einem Pauschalhonorar.
Für das Erstberatungsgespräch vereinbare ich mit Ihnen ein gesondertes Honorar. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Komplexität des Falles und nach dem erforderlichen Aufwand. Dieses sogenannte Erstberatungshonorar beträgt in der Regel 75 Euro und maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, versuche ich eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung zu erreichen. In diesem Fall ist eine direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung möglich.
In bestimmten Fällen prüfe ich für Sie Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Dieser Anspruch besteht nur dann, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und nach Einschätzung des Gerichts der Prozess eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.