Die Familie gehört zu einem der höchsten Rechtsgüter, welche einen besonderen Schutz genießt. Nicht umsonst ist die Familie durch das Grundgesetzt (Art. 6 GG) geschützt. Wir bieten eine umfassende und sensible Betreuung bezüglich aller Bereiche des Familienrechts.
Zum Familienrecht zählen insbesondere:
- Aufhebung von Ehen und Lebenspartnerschaften (Trennungs- und Scheidungsverfahren)
- Das Güterrecht (Zugewinnausgleich, Immobilien im Zugewinnausgleichsverfahren)
- Unterhaltsverfahren (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Altersvorsorgeunterhalt)
- Versorgungsausgleich
- Sorgerechtsverfahren
- Umgangsrecht
- Regeln über Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, Adoptionsverfahren und Unterhaltspflichten zwischen Verwandten)
- Betreuungs-, Pflegschafts- und Vormundschaftssachen
- Scheidungen mit Auslandsbezug (insbesondere mit Bezug auf Russland und Georgien)
- Eheverträge (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, erbrechtliche Beratung mit Steuerrechtsbezug)
- Hausratsteilung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht