Familienrecht

Die Familie gehört zu einem der höchsten Rechtsgüter, welche einen besonderen Schutz genießt. Nicht umsonst ist die Familie durch das Grundgesetzt (Art. 6 GG) geschützt. Wir bieten eine umfassende und sensible Betreuung bezüglich aller Bereiche des Familienrechts.

Zum Familienrecht zählen insbesondere:

  • Aufhebung von Ehen und Lebenspartnerschaften (Trennungs- und Scheidungsverfahren)


  • Das Güterrecht (Zugewinnausgleich, Immobilien im Zugewinnausgleichsverfahren)


  • Unterhaltsverfahren (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Altersvorsorgeunterhalt)


  • Versorgungsausgleich


  • Sorgerechtsverfahren


  • Umgangsrecht


  • Regeln über Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, Adoptionsverfahren und Unterhaltspflichten zwischen Verwandten)


  • Betreuungs-, Pflegschafts- und Vormundschaftssachen


  • Scheidungen mit Auslandsbezug (insbesondere mit Bezug auf Russland und Georgien)


  • Eheverträge (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, erbrechtliche Beratung mit Steuerrechtsbezug)


  • Hausratsteilung


  • Patientenverfügung


  • Vorsorgevollmacht