Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, welches unterschiedliche Vertragsarten, wie z.B. Wohnraummiete, Geschäftsraummiete oder Mietverträge über Grundstücke und sonstige Sachen umfasst. Als eines der komplexesten Rechtsgebiete, wird das Mietrecht neben allgemeinen Vorschriften auch durch zahlreiche Sondervorschriften geregelt. Für eine erfolgreiche Vertretung ist neben einem detaillierten Wissen auch die Kenntnis der ständig ändernden Rechtsprechung notwendig.

Unsere Kanzlei vertritt Sie kompetent in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.

Dazu zählen insbesondere:

  • Zustandekommen und Inhalt des Mietvertrages (überprüfung der allgemeinen Geschäftsbedienungen AGB’s, Mietbeginn, Form des Vertrages)


  • Rechte und Pflichten des Vermieters (Instandhaltungspflicht, Abwälzen von Schönheitsreparaturen, Beseitigung von unzumutbaren Lärm durch andere Mieter/Dritte/Baustellen, Vermieterpfandrecht, Räumungsklage)


  • Rechte und Pflichten des Mieters (Mietentrichtungspflicht, schonende Behandlung der Mietsache, Mängelbeseitigungsanspruch, Mietminderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Untervermietung)


  • Beendigung des Mietvertrages (außerordentliche und ordentliche Kündigung, Betriebskostenabrechnung, Mietkaution)