Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber untereinander. Für dieses Rechtsgebiet gibt es viele prozessuale Besonderheiten, deren Beherrschung von besonderer Bedeutung ist. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen.
Im Bereich des Arbeitsrechts umfasst unsere Leistung insbesondere:
- Gestaltung und überprüfung von Arbeitsverträgen
- Vertretung bei Abmahnung
- Vertretung und Beratung bei Kündigung (ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutzklage)
- überprüfung von Ansprüchen des Arbeitnehmers (Anspruch auf Lohnzahlung, Zeugniserteilung, überstundenvergütung, innenbetrieblichen Schadensausgleich)
- Vertretung und Beratung wegen Mobbings
- Beratung in Fragen bei Betriebsübergang
- überprüfung von Abfindungs- und Sozialansprüchen