Strafrecht

Durch das Strafrecht werden Rechtsgüter, wie beispielsweise Leben, Eigentum, Vermögen und die Sicherheit des Staates durch Rechtsnormen geschützt. Gewisse Verhaltensweisen werden verboten und bei Verstoß u.a. mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Nur ein Anwalt kann für den Beschuldigten bzw. Angeklagten Akteneinsicht bei dem Strafgericht oder der Staatsanwaltschaft beantragen. Für die Entwicklung einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie ist dies unerlässlich.

Unsere Kanzlei bietet eine individuelle und auf Ihren Erfolg ausgerichtete Strafverteidigung an. Diese umfasst insbesondere:

  • Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren mit dem Ziel der vorzeitigen Einstellung des Verfahrens nach §§ 153, 153 a, 154, 170 Abs. 2 StPO


  • Haftprüfungsverfahren, Haftbeschwerde, Vertretung bei Untersuchungshaft


  • Beratung bezüglich Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchung, Abnahme von Fingerabdrücken


  • Trunkenheitsfahrten, Entziehung der Fahrererlaubnis


  • Strafbefehl (Einspruch gegen den Strafbefehl)


  • Vertretung im strafrechtlichen Hauptverfahren/mündliche Verhandlung


  • Nebenklage, Adhäsionsverfahren