Die Familie gehört zu einem der höchsten Rechtsgüter, welche einen besonderen Schutz genießt. Nicht umsonst ist die Familie durch das Grundgesetzt (Art. 6 GG) geschützt. Wir bieten eine umfassende und sensible Betreuung bezüglich aller Bereiche des Familienrechts.
								Zum Familienrecht zählen insbesondere:
								
								- Aufhebung von Ehen und Lebenspartnerschaften (Trennungs- und Scheidungsverfahren)
 
								- Das Güterrecht (Zugewinnausgleich, Immobilien im Zugewinnausgleichsverfahren)
 
								- Unterhaltsverfahren (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Altersvorsorgeunterhalt)
 
								- Versorgungsausgleich
 
								- Sorgerechtsverfahren 
 
							    - Umgangsrecht
 
								- Regeln über Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, Adoptionsverfahren und Unterhaltspflichten zwischen Verwandten)
 
								- Betreuungs-, Pflegschafts- und Vormundschaftssachen
 
								- Scheidungen mit Auslandsbezug (insbesondere mit Bezug auf Russland und Georgien)
 
								- Eheverträge (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, erbrechtliche Beratung mit Steuerrechtsbezug)
 
								- Hausratsteilung
 
								- Patientenverfügung
 
								- Vorsorgevollmacht