Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen Personen untereinander oder zwischen natürlichen und juristischen Personen, die rechtlich auf der gleichen Stufe stehen. Darunter fallen alle vertraglichen Rechtsverhältnisse, wie das Kauf-, Werkvertrags-, Dienstvertrags-, Mietrecht und viele andere Verträge. Das Vertragsrecht beinhaltet insbesondere:

  • Abschluss von Verträgen


  • Verbraucherschutz, Überprüfung von AGB’s


  • Widerruf und Rücktritt von Verträgen und deren Rechtsfolgen


  • Kündigung von Verträgen


  • Schadensersatzansprüche


  • Durchsetzung von Ansprüchen bis hin zur Zwangsvollstreckung


Darüber hinaus gehören zum allgemeinen Zivilrecht Schadenersatzansprüche wegen unerlaubter Handlungen (z.B. Verkehrsunfall, Körperverletzungen), Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung (z.B. Rückforderungsansprüche) und Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche.